Museen und anderen öffentlich-rechtlichen Instituten stellen wir Kunstwerke unserer Sammlung
- als Leihgaben zu Wechselausstellungen sowie
- als Dauerleihgaben zur Ergänzung ihrer Sammlungsbestände
zur Verfügung. Im Regelfall ist der Dauerleihvertrag
- zeitlich unbefristet und
- verpflichtet nicht zur ständigen Präsentation in der Schausammlung,
- erlaubt also auch die zeitweise Magazinierung; er
- überträgt die konservatorische / restauratorische Betreuung dem Leihnehmer,
- akzeptiert dessen Hausversicherung,
- erwartet die zuvorige Abstimmung zur leihweisen Weitergabe und
- zur Publikation, wozu wir jeweils
- Belegexemplare erbitten.
Dieses bewährte Modell ermöglicht es jedem Leihnehmer, das betreffende Werk eben so lange in seiner Obhut zu halten, wie es allein ihm als sinnvoll erscheint. Erklärt er etwa eines Tages, es auf langfristige Sicht nicht mehr zu benötigen, so reicht er es uns problemlos zurück. Wir stellen es sogleich wiederum anderen Museen zur Verfügung, die es gerade dann wünschen. Somit bleibt die öffentliche Verfügbarkeit der Kunstwerke gewährleistet.
Dauerleihgaben fanden ihren Weg in folgende, mittlerweile nahezu einhundert Partnerinstitute:
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